Mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten kann die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nachgewiesen werden. Dadurch ist haufig eine deutlich hohere jährliche Abschreibung (AfA) möglich - und Sie reduzieren Ihre Steuerlast auf legalem Weg.
Erteinschätzung
zertifizierter Sachverständiger
bewertete Immobilien
für Sie im Einsatz
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Immobilie. Wir prüfen Ihre Angaben persönlich und senden Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine fachliche Ersteinschätzung, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten in Ihrem Fall voraussichtlich lohnt.
Restnutzungsdauergutachten erfordern eine nachvollziehbare technische, wirtschaftliche und sachverständige Beurteilung der Immobilie. Profitieren Sie von geprüfter Fachkompetenz, langjähriger Erfahrung und der persönlichen Verantwortung eines zertifizierten Sachverständigen.
bewertete Immobilien
zertifizierter Sachverständiger
aktive Markt- und Bewertungskompetenz
für Eigentümer, Unternehmen und Steuerberater

Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens für die Galeria Kaufhof in Mannheim

Erstellung von 26 Restnutzungsdauergutachten für eine Familienholding in Stuttgart

Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens für ein Mehrfamilienhaus in Heilbronn
Das Gutachten wurde äußerst professionell und fristgerecht erstellt. Die Erläuterungen waren verständlich und nachvollziehbar – klare Empfehlung.
M. K. aus Heilbronn
Sehr kompetente Begleitung und eine fundierte Bewertung unserer Immobilie. Besonders überzeugt hat uns die transparente Herleitung der Ergebnisse.
R. S. aus Stuttgart
Zuverlässig, präzise und lösungsorientiert. Wir fühlen uns bei Herrn Schorndorfer in besten Händen.
T. L. aus Ludwigsburg
Die gesetzliche Standardabschreibung bildet den tatsächlichen wirtschaftlichen Zustand einer Immobilie nicht immer realistisch ab. Insbesondere bei älteren, nur teilweise modernisierten oder technisch überholten Immobilien kann die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer sein als steuerlich pauschal angesetzt. Wird diese verkürzte Restnutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachvollziehbar nachgewiesen, kann sich daraus eine höhere jährliche Abschreibung ergeben.
Eine kürzere nachgewiesene Restnutzungsdauer kann den jährlichen Abschreibungssatz erhöhen.
Die höhere Abschreibung kann das steuerpflichtige Einkommen aus Vermietung reduzieren.
Berücksichtigt werden Baujahr, Modernisierungen, Zustand, Bauweise und wirtschaftliche Nutzbarkeit.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied zwischen der gesetzlichen Standard-AfA und einer nachgewiesenen kirzeren Restnutzungsdauer.
Mögliche Steuerentlastung bei 42 % Steuersatz: ca. 3.780 € p.a.
Mögliche Steuerentlastung bei 42 % Steuersatz: ca. 9.240 € p.a.
Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von der individuellen steuerlichen Situation, dem abschreibungsfähigen
Gebäudewert und der anerkannten Restnutzungsdauer ab. Die Beispielrechnung stellt keine Steuerberatung dar.
Eine Bewertung der verbleibenden wirtschaftlichen Lebensdauer Ihrer Immobilie – mit konkretem Steuervorteil für Eigentümer und Investoren.
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt präzise, wie viele Jahre eine Immobilie noch wirtschaftlich nutzbar ist. Gesetzlich werden die meisten Immobilien pauschal über 50 Jahre abgeschrieben – das entspricht einem jährlichen Satz von nur 2 %.
Viele Gebäude – insbesondere solche vor dem Jahr 2000 – weisen jedoch eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer auf. Mit einem anerkannten Gutachten können Sie das Finanzamt zur Anpassung der Abschreibung (AfA) verpflichten.
Das Ergebnis: ein höherer jährlicher Abschreibungssatz, mehr steuerlicher Spielraum und eine deutlich verbesserte Rendite auf Ihre Immobilieninvestition.
Optimieren Sie Ihre jährliche Abschreibung weit über die gesetzlichen 2 % hinaus und reduzieren Sie Ihre Steuerlast dauerhaft.
Unser Gutachten ist vom Bundesfinanzministerium anerkannt und von Finanzämtern, Gerichten und Banken akzeptiert.
Erhöhen Sie die Nettorendite Ihrer vermieteten Immobilien durch steuerlich wirksame AfA-Anpassung.
Klare Grundlage für faire Aufteilung und steuerliche Bewertung bei Erbschaft, Scheidung oder Nachlass.

Dipl.-Ing. Frederic Schorndorfer ist Ihr regionaler Ansprechpartner für Restnutzungsdauergutachten in Heilbronn und Umgebung. Als Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Heilbronn und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger verfügt Herr Schorndorfer über fundierte Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung in der Immobilienbewertung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sachverständigen Ermittlung und Begründung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Dabei werden sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbeimmobilien fachgerecht beurteilt. Die Verbindung aus technischem Fachwissen, langjähriger Bewertungspraxis und detaillierter Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes bildet die Grundlage für nachvollziehbare und belastbare Restnutzungsdauergutachten.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Besichtigung bis zur finalen Übergabe an Ihr Finanzamt. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Besichtigung bis zur finalen Übergabe an Ihr Finanzamt.
Wir erfassen Gebäudetyp, Baujahr, bauliche Beschaffenheit und aktuellen Zustand Ihrer Immobilie. Mängel, Besonderheiten und Nutzungseigenschaften werden vollständig dokumentiert.
Auf Basis der erhobenen Daten ermitteln wir die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer unter Berücksichtigung aktueller Marktbedingungen und potenzieller Nachfolgenutzungen.
Das rechtssichere Gutachten wird detailliert dokumentiert und Ihnen übergeben – fertig zur Vorlage beim Finanzamt oder für weitere rechtliche Zwecke.
Das Bundesfinanzministerium hat klare Vorgaben erlassen: Nur Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder solchen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind steuerrechtlich anerkannt.
Die einfache Übernahme aus einem Verkehrswertgutachten wird nicht mehr akzeptiert. Es braucht ein eigenständiges, auf die Restnutzungsdauer fokussiertes Gutachten.
Anerkannt werden ausschließlich Gutachten von zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 – gleichgestellt mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung. Das Ingenieurbüro Schorndorfer erfüllt alle Anforderungen.
Gleichgestellt mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung – Pflichtvoraussetzung für steuerlich anerkannte Gutachten.
Unabhängige Prüfung durch den TÜV – höchster Standard für Sachverständige.
Anerkannte Prüfstelle für Immobiliensachverständige in Deutschland.
Aktives Mitglied des offiziellen Gutachterausschusses der Stadt Heilbronn.
Deutsche Akkreditierungsstelle – höchste nationale Anerkennungsstufe.
Bundesverband der Sachverständigen für das Bauwesen und die Immobilienwirtschaft.